Die Tagestaxe von Fr. 140.-- sei deshalb nicht existenzsichernd und der Grundgedanke der Ergänzungsleistungen, die Sicherheit der Existenz im Alter zu gewährleisten, sei bei Heimbewohnenden im Kanton Luzern nicht verwirklicht. 6.2. Es falle auf, dass die im Kanton Luzern anrechenbare Heimtaxe im schweizweiten Vergleich unterdurchschnittlich sei. Der vom Kanton festgesetzte Betrag für die Ergänzungsleistung müsse im Durchschnitt genügend hoch sein, um die angemessenen Aufenthaltskosten in den meisten auf der Pflegeheimliste stehenden Einrichtungen zu decken.