ELG in der bis 31.12.2018 gültig gewesenen Version), daraus folgt gemäss der Luzerner Regelung eine in diesen Jahren maximal anrechenbare Tagestaxe von Fr. 140.-- (Fr. 19'290.-- x 265 % : 365 Tg). 5. 5.1. Der Beschwerdeführer ist (…) Bewohner des Betagtenzentrums B in der Gemeinde Z. Er leidet an Demenz und ist pflegebedürftig (BESA [Bewohner/-innen-Einstufungs- und Abrechnungssystem] Pflegestufe 3). Davor wohnte er seit Jahrzehnten in seiner Wohngemeinde Z, seine Söhne wohnen in der Nähe. Die Kosten für das vom Beschwerdeführer bewohnte Einzelzimmer betragen Fr. 168.-- pro Tag für Pension und Hotellerie, zuzüglich Fr. 21.60 für die Pflege auf BESA