Aufgrund eines Einwands des Versicherten (…) erliess die Ausgleichskasse am 18. Januar 2018 eine weitere Verfügung. (…) Die Durchführungsstelle berücksichtigte bei den Ausgaben insbesondere die maximal anrechenbare Heimtaxe (Grund- und Betreuungstaxe) von Fr. 140.-- pro Tag, den Selbstbehalt für Pflegeleistungen von Fr. 21.60 pro Tag sowie den Betrag für persönliche Auslagen für pflegebedürftige Personen von Fr. 338.-- pro Monat. (…) Am 1. Februar 2018 erhob A Einsprache und beantragte die Anrechnung der gesamten ihm vom Betagtenzentrum in Rechnung gestellten Heimtaxe von Fr. 168.-- pro Tag.