| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | Entscheid: | Der 1929 geborene A bezieht (…) Ergänzungsleistungen zu seiner Altersrente der AHV. (…) 2017 trat der Versicherte ins Betagtenzentrum B in Z ein. Daraufhin wurden die Ergänzungsleistungen (…) neu berechnet. Mit Verfügung vom 4. Januar 2018 sprach die Ausgleichskasse Luzern (Durchführungsstelle) A einen monatlichen Anspruch auf Ergänzungsleistungen (…) zu und leistete die entsprechende Nachzahlung. Aufgrund eines Einwands des Versicherten (…) erliess die Ausgleichskasse am 18. Januar 2018 eine weitere Verfügung.