Aus der Gegenüberstellung des ermittelten hypothetischen Valideneinkommens von Fr. 75'568.-- (entsprechend einem 100 %-Pensum) und des Invalideneinkommens von Fr. 30'742.-- wiederum gewichtet mit dem Faktor 0,6 (entsprechend dem hypothetischen 60 %-Erwerbspensum) resultiert somit ebenfalls ein rentenausschliessender Invaliditätsgrad von gerundet 36 % (35,59 %). 9.6. Praxisgemäss können persönliche und berufliche Merkmale wie etwa Art und Ausmass der Behinderung, Lebensalter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Nationalität oder Aufenthaltskategorie sowie Beschäftigungsgrad einen auf höchstens 25 % begrenzten Leidensabzug vom nach den LSE-Tabellenlöhnen ermittelten Invalideneinkommen