von 50 % sowie aufgerechnet auf ein Jahr ergibt sich ein Invalideneinkommen von gerundet Fr. 30'219.--. 9.4.4. Aus der Gegenüberstellung des ermittelten hypothetischen Valideneinkommens von Fr. 44'569.-- und des Invalideneinkommens von Fr. 30'219.-- gewichtet mit dem Faktor 0,6 (entsprechend dem hypothetischen 60 %-Erwerbspensum) resultiert somit ein rentenausschliessender Invaliditätsgrad von gerundet 19 % (19,32 %). 9.5. Da die Verfügung nach dem 1. Januar 2018 erlassen wurde, ist zu prüfen, ob sich nach der neuen Bemessungsmethode ab 1. Januar 2018 ein rentenrelevanter Invaliditätsgrad ergibt (vgl. E. 9.1.3). Der Einkommensvergleich ist hier per 2018 vorzunehmen.