27bis Abs. 2 bis 4 IVV in Kraft getreten. Der Bundesrat hat sie aufgrund des Urteils 7186/09 des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 2. Februar 2016 in Sachen Di Trizio gegen die Schweiz betreffend die schweizerische Methode der Invaliditätsbemessung für teilerwerbstätige Versicherte mit Aufgabenbereich (sogenannte gemischte Methode) und der nachfolgenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung erlassen. Sie lauten wie folgt: Bei Teilerwerbstätigen, die sich zusätzlich im Aufgabenbereich nach Artikel 7 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG;