Ohne Zweifel ist hierfür ebenso ein Entgegenkommen des Arbeitgebers (umplatzieren des Druckers, flexible Arbeitszeitgestaltung, erhöhte Rücksichtnahme bei der Art der zugewiesenen Arbeiten usw.) im Sinn eines Nischenarbeitsplatzes notwendig. Festzuhalten bleibt jedoch, dass der Versicherten eine ausserhäusliche Bürotätigkeit gemäss Einschätzung der D GmbH-Gutachter auch ohne diese idealen Bedingungen im Umfang von 50 % zumutbar ist, wobei allerdings qualitative Einschränkungen und eine erhöhte Absenzen-Rate hinzunehmen sind.