Auch unter ideal angepassten Bedingungen (Jahresarbeitszeit, ohne Exposition gegenüber Atemwegsreizstoffen, Stressbelastung und hohe interaktionelle Anforderungen) attestierten die D GmbH-Gutachter eine Arbeitsfähigkeit von 50 %. Diese Differenzierung ist dahingehend zu verstehen, dass im Fall einer solchen ideal angepassten Stelle, die qualitativen Einschränkungen und die Fehlzeiten der Beschwerdeführerin vermindert werden, die Arbeitsfähigkeit an sich aber nicht gesteigert werden könnte.