Anders verhält es sich hingegen mit der Restarbeitsfähigkeit in einer ausserhäuslichen Beschäftigung. Ab 18. September 2014 attestierten die D GmbH-Gutachter der Versicherten für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Geschäftsleitungsassistentin oder jede vergleichbare ausserhäusliche Bürotätigkeit in einem kleineren Team unter Berücksichtigung qualitativer Einschränkungen und erhöhter Absenzen-Rate eine Arbeitsfähigkeit von 50 %.