Dies hat in dreierlei Hinsicht zu geschehen, nämlich anhand eines Komplexes "Gesundheitsschädigung" (unter Berücksichtigung der diagnoserelevanten Befunde, des Behandlungs- und Eingliederungserfolgs und der Komorbiditäten); ferner nach einem Komplex "Persönlichkeit" (unter Einbezug der Persönlichkeitsstruktur, -entwicklung und -störungen sowie der persönlichen Ressourcen) und nach dem Komplex "Sozialer Kontext" (mit Abgrenzung psychosozialer und soziokultureller Faktoren und Eruierung der Ressourcen anhand des sozialen Umfelds).