Mittels des strukturierten Beweisverfahrens mit Indikatorenprüfung ist zu untersuchen, ob an der gutachterlich festgestellten Arbeitsfähigkeit (ausserhäusliche Tätigkeiten 50 %, im Homeoffice 70 %) auch unter Berücksichtigung der Schmerzrechtsprechung festzuhalten ist. Die Rechtsprechung sieht vor, dass sich der "funktionelle Schweregrad" grundsätzlich anhand von Indikatoren beurteilt. Dies hat in dreierlei Hinsicht zu geschehen, nämlich anhand eines Komplexes "Gesundheitsschädigung" (unter Berücksichtigung der diagnoserelevanten Befunde, des Behandlungs- und Eingliederungserfolgs und der Komorbiditäten);