Gelegenheit zur Stellungnahme. Mit Vernehmlassung vom 29. September 2017 beantragte die Ausgleichskasse die Abweisung der Beschwerde. Dabei legte sie auch die inzwischen am 18., 19. und 25. September 2017 ergangenen definitiven Verfügungen über die jeweiligen Ansprüche der Beschwerdeführer auf Prämienverbilligung 2017 betreffend die Beschwerdeführer 1 - 5, 7 - 8, 10 - 11 und 13 - 19 auf.