SRL Nr. 866a]) legte der Regierungsrat des Kantons Luzern die Berechnungsfaktoren für die Prämienverbilligung 2017 provisorisch fest und bestimmte, dass nur 75 % des Prämienverbilligungsbetrags (Verbilligung der Prämien der Monate Januar bis September 2017) ausbezahlt werden, solange für das Jahr 2017 kein definitiver Voranschlag vorliegt. Die Prämienverbilligungsbezüger erhielten in der Folge von der Ausgleichskasse Luzern entsprechende provisorische Berechnungsverfügungen für den Zeitraum von Januar bis September 2017.