Durch den Zeitablauf kann die Tätigkeit eine andere Wertigkeit erhalten. Dem Wortlaut entsprechend umfasst ein Zwischenverdienst lediglich Beschäftigungen, die "zwischen" Beginn und Ende der Arbeitslosigkeit liegen. Dem gesetzgeberischen Willen entsprechend ist es Ziel der Arbeitslosenversicherung, durch die Aufnahme einer zumutbaren Festanstellung im gesuchten Pensum die Arbeitslosigkeit schnellstmöglich zu beenden. Wenn das Behelfsmässige, Vorläufige, das über die Arbeitslosigkeit hinweg helfen sollte, den vorübergehenden Charakter verliert und zur Dauerlösung wird, ist dies aus arbeitslosenversicherungsrechtlicher Sicht grundsätzlich systemfremd.