Der 1964 geborene A meldete sich am 29. August 2014 beim Arbeitsamt der Gemeinde Z zur Arbeitsvermittlung an und erhob ab dem 1. September 2014 Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Zuvor hatte er seit dem 20. Juli 1981 bei der B AG als Logistiker gearbeitet. In der Folge eröffnete die Arbeitslosenkasse C eine Rahmenfrist für den Leistungsbezug vom 1. September 2014 bis 31. August 2016 und richtete Taggeldleistungen aus. Seit dem 17. August 2015 steht A in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit der D AG (vormals E AG).