Solange diese Leistungen andauerten, erhielt sie dafür eine pauschale Entschädigung von brutto Fr. 650.-- monatlich (Lohn). Gleichzeitig ist in der Vereinbarung ab dem 1. Januar 2007 eine monatliche Rente von Fr. 1'500.-- bis zum Erreichen des AHV-Rentenalters vorgesehen (Ziff. 3.1), welche nach Erreichung desselben in eine lebenslängliche Rente in der Höhe von Fr. 1'000.-- umgewandelt wird (Ziff. 3.2). 3.3. Das Arbeitsverhältnis zwischen B und der Beschwerdeführerin hat entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin nicht bereits am 31. Dezember 2006 geendet. Vielmehr ist von einer Änderungskündigung und einem Fortbestehen der Anstellung unter geändertem Arbeitsvertrag auszugehen.