Das Arbeitsverhältnis bestand in der Zwischenzeit weiter. Mit Vereinbarung vom 1. November 2006 wurde diese Rente ab dem 1. Januar 2007 auf Fr. 1'500.-- pro Monat angehoben und zusätzlich eine lebenslängliche Rente von monatlich Fr. 1'000.-- nach Erreichen des AHV-Alters in Aussicht gestellt. Am 23. Dezember 2015 erliess die Ausgleichskasse eine Nachtragsverfügung, mit der sie die A AG zur Nachzahlung von Sozialversicherungslohnbeiträgen auf den kapitalisierten Rentenleistungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses per 31. Dezember 2011 verpflichtete. Dagegen erhob die A AG Einsprache.