Der Sachverständige Dr. C legte in seinem Gutachten vom 18. Dezember 2014 nachvollziehbar dar, welche Beeinträchtigungen ohne Korrektur der Zähne mittels Implantaten und Komposit-Brückenaufbauten bestünden. Namentlich sei die psychische Integrität dadurch in schwerer Weise eingeschränkt, dass der Patient beim Sprechen (einzelne undeutliche Laute, "feuchte Aussprache") oder Lachen (deutlich sichtbare Lücken) erheblich beeinträchtigt wäre. Hinzu kämen die erschwerte Abbeissfunktion von Nahrung und die vermehrte Belastung der verbliebenen Frontzähne.