Zudem wäre die Sprache beeinträchtigt, da zur korrekten Lautbildung die geschlossene Zahnreihe erforderlich sei. Es wäre zwar nicht so, dass die Sprache unverständlich wäre, jedoch würden einzelne Laute unzureichend gebildet und wäre eine "feuchte Aussprache" zu erwarten. Ferner würde die Abbeissfunktion der Nahrung erschwert sein, wenn die beiden Zähne nicht ersetzt worden wären. Dadurch käme es auch zu einer vermehrten Belastung der verbliebenen Frontzähne. Unter Bezugnahme auf die Suva-Tabelle 15 Ziff. 3 sei noch festzustellen, dass sich der Patient nicht geweigert habe, die medizinisch erfolgsversprechende Behandlung vorzunehmen.