Die auf den Implantaten inkorporierte langzeitprovisorische Versorgung gilt es noch zu ersetzen, wenn das Kieferknochenwachstum abgeschlossen ist. Darüber hinaus ist anzunehmen, dass die von Dr. C anlässlich seiner Begutachtung am 2. Dezember 2014 festgehaltenen Beschwerden beim Abbeissen von fester Nahrung oder in Form von Wärmeempfindlichkeit nunmehr keine Relevanz mehr haben, war doch der Versicherte letztmals vor mehr als einem Jahr – mithin im 2015 – bei Dr. D bloss zu einer Kontrolle erschienen.