24 Abs. 2 UVG ausgegangen werden. Denn Dr. D führte in seinem Bericht vom 30. September 2016 aus, im Moment würde keine Behandlung betreffend die Unfallzähne stattfinden. Die von ihm in Aussicht gestellten künftigen Massnahmen vermögen keine wesentliche Besserung des Gesundheitszustandes mehr herbeizuführen. Die auf den Implantaten inkorporierte langzeitprovisorische Versorgung gilt es noch zu ersetzen, wenn das Kieferknochenwachstum abgeschlossen ist.