In der Folge wies die Suva die Einsprache mit Einspracheentscheid vom 6. April 2017 ab. Aus den Erwägungen: 1. (…) 2. Streitig und zu prüfen ist, ob der Beschwerdeführer Anspruch auf eine Integritätsentschädigung von 15 % hat. 3. 3.1 (…) 3.2 Die Integritätsentschädigung wird gemäss Art. 24 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG; SR 832.20) mit der Invalidenrente festgesetzt oder, wenn kein Rentenanspruch besteht, bei der Beendigung der ärztlichen Behandlung gewährt.