Es stellte sodann fest, dass im konkreten Fall die Spitex-Pflege – wenn überhaupt – höchstens gleich wirksam und zweckmässig sei wie die Heimpflege und errechnete Kosten der Spitex-Pflege, die – aus Sicht des Krankenversicherers – 1,9 mal höher waren als diejenigen der Heimpflege. Das Gericht kam zum Schluss, der Faktor 1,9 sei mit Blick auf den hohen Pflegebedarf des Betroffenen sowie die Nähe zur stationären Institution und das damit einhergehende Missbrauchspotential als nicht mehr wirtschaftlich zu betrachten. Folglich hatte der Krankenversicherer lediglich eine Vergütung in der Höhe der entsprechenden Kosten für Heimpflege zu leisten. Dieses Urteil gibt zu drei Bemerkungen Anlass: