Das Gericht prüfte schliesslich, ob die konkret eingeklagten Leistungen vor dem Hintergrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Abgrenzung von Krankenpflege zu Hause und Heimpflege im Licht von Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit noch nach dem Spitex-Tarif zu vergüten seien oder die Beschränkung auf die Kosten gemäss Pflegeheimtarif Platz greife. Es stellte sodann fest, dass im konkreten Fall die Spitex-Pflege – wenn überhaupt – höchstens gleich wirksam und zweckmässig sei wie die Heimpflege und errechnete Kosten der Spitex-Pflege, die – aus Sicht des Krankenversicherers – 1,9 mal höher waren als diejenigen der Heimpflege.