Ausserdem werden die betroffenen Leistungen von Inhouse-Spitex-Organisationen durch das vertraglich vereinbarte Kostendach nicht automatisch zu Leistungen eines Pflegeheims. Das Kostendach betrifft Fragen der Wirtschaftlichkeit der Pflegeleistungen im Sinn von Art. 32 KVG und nicht die Qualifikation des Aufenthalts an sich. Zur von der Beschwerdegegnerin in diesem Zusammenhang geƤusserten Missbrauchsgefahr bzw. Umgehungsproblematik hat sich der Regierungsrat des Kantons Luzern in der Botschaft an den Kantonsrat (B 37) betreffend Schaffung eines Betreuungs- und Pflegegesetzes vom 12. April 2016 ebenfalls geƤussert.