Weiter erachte der Regierungsrat die Anknüpfung der Karenz an die regelmässige ambulante Pflegebedürftigkeit als nicht praktikabel. Ab wann von einer regelmässigen ambulanten Pflegebedürftigkeit (auch in Tages- und Nachtstrukturen) auszugehen sei, lasse sich im Gegensatz zu einem Pflegeheimeintritt, der in den überwiegenden Fällen definitiv sei, nicht generell bestimmen, sodass Streitigkeiten der Weg geebnet würde. Anlässlich der Beratungen im Kantonsrat wurden die Abgrenzungsschwierigkeiten in Bezug auf Leistungen von Inhouse-Spitex-Organisationen erkannt (vgl. Kantonsratsprotokoll vom 13.9.2016 S. 7).