Falls die zukünftige Zunahme der Anzahl der Pflegebedürftigen – getreu dem Grundsatz "ambulant vor stationär" – nur teilweise mit stationären Pflegebetten gedeckt werden solle, sei zu gewährleisten, dass zur Einhaltung des Versorgungsauftrags ein ausreichendes Angebot im ambulanten Bereich existiere. Es sei daher sicherzustellen, dass ausreichend ambulante Angebote existieren respektive aufgebaut werden könnten. Die Befragung der Gemeinden habe ergeben, dass ein geringeres Wachstum im stationären Bereich durch den beobachteten Ausbau des ambulanten Angebots zukünftig abgedeckt sei. Von einem weiteren Ausbau der Spitex-Angebote könne ausgegangen werden.