Auch aus der Pflegeheimplanung des Kantons Luzern 2016 geht hervor, dass das stationäre Angebot zur Sicherstellung des zukünftigen Versorgungsauftrags unter Berücksichtigung der Entwicklungen im ambulanten bzw. nicht-stationären Bereich definiert wird (Bericht vom 21.6.2016 S. 8 ff.). Falls die zukünftige Zunahme der Anzahl der Pflegebedürftigen – getreu dem Grundsatz "ambulant vor stationär" – nur teilweise mit stationären Pflegebetten gedeckt werden solle, sei zu gewährleisten, dass zur Einhaltung des Versorgungsauftrags ein ausreichendes Angebot im ambulanten Bereich existiere.