Nicht auf die Liste kämen hingegen Angebote des betreuten Wohnens sowie Tages- und Nachtstrukturen (Bericht vom 15.6.2010 S. 21). Auch aus der Pflegeheimplanung des Kantons Luzern 2016 geht hervor, dass das stationäre Angebot zur Sicherstellung des zukünftigen Versorgungsauftrags unter Berücksichtigung der Entwicklungen im ambulanten bzw. nicht-stationären Bereich definiert wird (Bericht vom 21.6.2016 S. 8 ff.).