a und b des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung vom 23. März 1998 (in der bis 31.1.2017 gültigen Fassung [aEGKVG; SRL Nr. 865]) ist der Regierungsrat zuständig für die Erarbeitung einer bedarfsgerechten Pflegeheimversorgung und der Pflegeheimliste nach KVG. Bereits im Bericht zur Pflegeheimplanung des Kantons Luzern 2010 vom 15. Juni 2010 wurde festgehalten, in Zukunft solle noch verstärkt der Grundsatz „ambulant vor stationär“ umgesetzt werden. Die ambulanten Pflegedienste (Spitex) sollten weiter ausgebaut werden, damit Pflegebedürftige möglichst lange zu Hause gepflegt werden könnten.