Mit den Pensionären bestehen Pensionsverträge. Es ist unbestritten, dass der Beschwerdeführer nicht eines der in der Pflegeheimliste des Kantons Luzern erfassten 23 Betten besetzt, sondern vielmehr für unbestimmte Dauer eine der 68 Wohnungen belegt, wobei ein Pensionsvertrag besteht. Bedingung für die Aufnahme in die Pflegeabteilung wäre denn auch der Abschluss eines Pflegevertrages (vgl. Ziff. 5 des Pensionsvertrages). Im Pensionspreis inbegriffen sind die folgenden Leistungen: Wohnung inkl. Reinigung, Nebenkosten, Garantie für lebenslanges Wohn- und Betreuungsrecht, Betreuung und übrige Leistungen (vgl. Ziff. 4 des Pensionsvertrages).