Abs. 4 AHVG). Zweck der Kinderrente ist hierbei die Förderung der beruflichen Ausbildung, indem das volljährige Kind eines invaliden Elternteils durch die Invalidität eines Elternteils in seinem beruflichen Weiterkommen nicht behindert sein soll (BGE 139 V 122 E. 4.3). 2. Der Beschwerdeführer macht im Wesentlichen geltend, Art. 49bis Abs. 1 und 2 AHVV würden die Anspruchsberechtigung für eine IV-Kinderrente für Kinder in Ausbildung regeln, dies auf Grundlage von Art. 25 Abs. 5 AHVG, welcher für Kinder in Ausbildung einen eigenständigen Anspruch auf Rente bestimme.