| | Entscheid: | A bezieht seit dem 1. April 2005 eine ganze Rente der Invalidenversicherung (Verfügung vom 5.4.2006). Am 12. April 2002 hatte er die Thailänderin B geheiratet, welche eine Tochter (C, geboren 1997) in die Ehe einbrachte. Die für seine Stieftochter gewährte Kinderrente wurde mit Verfügung vom 7. Oktober 2016 für den Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis 31. August 2016 zurückgefordert, da der Lehrvertrag der Volljährigen per 28. September 2015 aufgelöst worden war und sie deshalb nicht mehr in einer Ausbildung stand. Mit Schreiben vom 19. September 2016 beantragte A die Wiederausrichtung der Kinderrente für seine Stieftochter C, da sie in Thailand einer Ausbildung nachgehe.