| | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Eine gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde beim Bundesgericht wurde mit Urteil vom 12. Oktober 2018 abgewiesen (9C_356/2018). | | | Entscheid: | Aus den Erwägungen: 6.1 6.1.1 Für die Ermittlung des Valideneinkommens ist rechtsprechungsgemäss entscheidend, was die versicherte Person im Zeitpunkt des frühestmöglichen Rentenbeginns nach dem Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit im Gesundheitsfall tatsächlich verdienen würde, und nicht, was sie bestenfalls verdienen könnte.