8050 des Kreisschreibens über Invalidität und Hilflosigkeit in der IV (KSIH; gültig ab 1.1.2015) folgendermassen: "Die lebenspraktische Begleitung ist notwendig, damit der Alltag selbstständig bewältigt werden kann. Sie liegt vor, wenn die betroffene Person auf Hilfe bei mindestens einer der folgenden Tätigkeiten angewiesen ist: - Hilfe bei der Tagesstrukturierung; - Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagssituationen (z.B. Fragen der Gesundheit, Ernährung und Hygiene, einfache administrative Tätigkeiten, etc.);" Rz. 8050.1 lautet sodann: "Sofern die versicherte Person Hilfe/Unterstützung in mindestens einem der Bereiche gemäss Rz.