Einer der Aktionäre, der Vater von vier Kindern war, stellte ein Gesuch um Ausrichtung der Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmer, was die Ausgleichskasse ablehnte mit dem Argument der wirtschaftlichen Identität zwischen der Gesellschaft und ihren Aktionären (zum Verständnis: Damals hatten lediglich landwirtschaftliche Arbeitnehmende und selbstständige Kleinbauern bis zu einem gewissen maximalen Erwerbseinkommen Anspruch auf Familienzulagen; zur diesbezüglichen Entwicklung der Zulagengesetzgebung vgl. BBl 1979 II S. 769 ff. und 2006 S. 6337 ff. sowie die Ausführungen im angefochtenen Einspracheentscheid zur familiären Situation des Ehepaars D in E. 3.3 dritter Absatz).