Drei selbständige Landwirte (zwei untereinander verschwägert) hatten eine AG mit dem Zweck der Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Betrieben gegründet. Alle drei Aktionäre, die zugleich Verwaltungsräte waren, arbeiteten im Dienst der AG und bezogen ein festes Gehalt. Einer der Aktionäre, der Vater von vier Kindern war, stellte ein Gesuch um Ausrichtung der Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmer, was die Ausgleichskasse ablehnte mit dem Argument der wirtschaftlichen Identität zwischen der Gesellschaft und ihren Aktionären (zum Verständnis: