Gemeint sind damit die mitarbeitenden Familienglieder eines "selbständigerwerbenden" Landwirts bzw. Betriebsleiters. Es handelt sich dabei im Einzelnen um die Söhne und Töchter des Betriebsleiters, die Ehefrauen der Betriebsleitung, die Schwiegersöhne und Schwiegertöchter der Betriebsleitung, sofern sie voraussichtlich den Betrieb zusammen mit ihren Ehegatten zur Selbstbewirtschaftung übernehmen werden, die Schwiegermutter/der Schwiegervater der Betriebsleitung sowie die Stieftöchter/Stiefsöhne (Gerhards, a.a.O., Art. 2 AVIG N 58; Erläuterungen FLG, Rz 7 ff.).