Eine selbständige Erwerbstätigkeit übt aus, wer das Geschäftsrisiko trägt und berechtigt ist, die betrieblichen Anordnungen zu treffen. So insbesondere die Eigentümerinnen und Eigentümer, die sich nicht bloss auf die kapitalmässige Nutzung ihres Vermögens beschränken, sondern durch selbst organisierte unternehmerische, betriebliche und geschäftliche Tätigkeit sowie eventuell durch die Tätigkeit, die Dritte auf ihre Rechnung und ihr Risiko ausüben, Einkommen erzielen und dadurch ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöhen (Fragebogen BSV zum Beitragsstatut der Ehegattin auf einem Landwirtschaftsbetrieb unter Hinweis auf Rz 1058 der Wegleitung über die Beiträge der Selbständigerwerbenden