LBR-Luzerner Beiträge zur Rechtswissenschaft, Band Nr. 11 S. 339 f.). Zu den Selbständigerwerbstätigen in der Landwirtschaft zählt der Betriebsleiter, der als Eigentümer einen landwirtschaftlichen Betrieb führt. Zum Kreis des Betriebsleiters gehören gemäss Art. 1a Abs. 2 FLG und vorbehältlich von Art. 10 ATSG auch der Ehepartner, die Verwandten in auf- und absteigender Linie sowie die den Betrieb übernehmenden Schwiegertöchter und Schwiegersöhne.