Bis zum massgebenden, auf den Monat umgerechneten Höchstbetrag des versicherten Verdiensts der obligatorischen Unfallversicherung beträgt der Beitragssatz 2,2 %, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag je zur Hälfte tragen (Abs. 2 und 3). Der Höchstbetrag des versicherten Verdiensts in der Unfallversicherung betrug 2015 je Arbeitsverhältnis Fr. 126'000.-- im Jahr (Art. 22 Abs. 1 der Verordnung über die Unfallversicherung [UVV; SR 832.202], in der bis 31.12.2015 gültig gewesenen Fassung).