Mitarbeiteroptionen steuerrechtlich als Naturaleinkünfte beurteilt). Beim Differenzbetrag von Fr. 12'900.-- pro Titel handelt es sich um einen geldwerten Vorteil und im Sinn der steuerrechtlichen Praxis somit um Naturaleinkommen, welches gestützt auf WML Rz. 2081 nicht in Bruttolohn umzurechnen ist. Weiter ist zu beachten, dass es sich beim von der Steuerbehörde ermittelten Wert von Fr. 13'900.-- um einen Bruttowert pro Titel handelt. Auch unter diesem Gesichtspunkt erweist sich die Umrechnung des Differenzbetrags von Fr. 12'900.-- als nicht gerechtfertigt.