Die detaillierte Aufrechnung betreffend geldwerte Vorteile aus Mitarbeiteraktien ergibt sich aus der Differenzaufstellung des Revisors vom 5. Januar 2016 (Beleg A6). Die dort aufgeführten Aufrechnungen für jeden einzelnen mitarbeitenden Aktionär stimmen mit den Detailberechnungen "Aufrechnungshilfe" (Belege A28-A32) überein. Daraus geht hervor, dass es sich bei den festgestellten Differenzen um sog. Nettobeträge handelt. Dementsprechend wurden diese für die Beitragserhebung in Bruttobeträge umgerechnet, indem der Anteil der Sozialversicherungsbeiträge, die die Arbeitnehmer zu tragen hätten, zum massgebenden Lohn aufgerechnet wurde.