ging die Beschwerdeführerin davon aus, dass die Ausgleichskasse für die einzelnen fünf Aktionäre diverse Werte zwischen Fr. 13'664.-- und Fr. 13'729.-- pro Titel aufgerechnet habe. Dem ist nicht so. Sie ist für alle von einem Verkehrswert von Fr. 13'900.-- ausgegangen und hat nach Abzug des Nominal-/Erwerbspreises von Fr. 1'000.-- einen Nettowert von Fr. 12'900.-- pro Aktie ermittelt (vgl. Berechnungsblatt zu Kapitalerhöhung, Bel. A13). Die detaillierte Aufrechnung betreffend geldwerte Vorteile aus Mitarbeiteraktien ergibt sich aus der Differenzaufstellung des Revisors vom 5. Januar 2016 (Beleg A6).