3, Revisionsbericht der Arbeitgeberkontrolle). Der ermittelte Aktienwert ist steuerrechtlich von Relevanz sowohl bei der Vermögenssteuer (Mitarbeiteraktien = Wertschriftenvermögen) als auch bei der Einkommenssteuer (positive Differenz zwischen Verkehrswert und Ausgabepreis der Aktien = Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit) und ist somit sozialversicherungsrechtlich verbindlich.