239 N 18), die steuerfrei ist (direkte Bundessteuer, Kanton LU). Soweit der Verkäufer die Aktie unter dem effektiven Wert an die Aktionäre überträgt, verzichtet er im Umfang der Differenz von Fr. 9'400.-- pro Titel auf einen höheren Kapitalgewinn. Die Reduktion des Kaufpreises basiert allein auf der Vereinbarung unter den Aktionären gemäss dem Aktionärbindungsvertrag. Sie beruht auf der freien Willensbildung der beteiligten Aktionäre und ist nicht durch die Gesellschaft bzw. die Arbeitgeberin vorbestimmt worden. Beim Verkauf der Aktien an Dritte gilt diese Einschränkung nicht.