Bei Annahme eines späteren Aktienwerts von Fr. 15'400.-- beträgt somit der Kaufpreis Fr. 6'000.-- (Nominalwert Fr. 1'000.-- + Fr. 5'000.--). Das bedeutet nichts anderes, als dass sich die Aktionäre für die Übertragung der neuen 48 Aktien gegenseitig einen Vorzugspreis einräumen, indem sie anstatt des vollen Wertes (Fr. 15'400.--) einen herabgesetzten Kaufpreis von Fr. 6'000.-- festlegen. In der Differenz von Fr. 9'400.-- pro Titel liegt eine Begünstigung des Aktionärs vor, der die zum Kauf anstehenden Aktien erwirbt. Die Übertragung dieser Aktien unter den Aktionären erfolgt somit unter Vorzugsbedingungen (wie seinerzeit der Erwerb der Mitarbeiteraktien).