ausser Acht, dass die Mitarbeiter bereits im Zeitpunkt der Übertragung der Aktien einen wirtschaften Vorteil realisiert haben, indem sie die neu geschaffenen Aktien zu nominal Fr. 1'000.-- erwerben konnten, während der Aktienwert nach ihrer eigenen Berechnung zu diesem Zeitpunkt Fr. 10'400.-- (Stichtag: 31.12.2012) betrug. Der geldwerte Vorteil liegt darin, dass die Mitarbeiter die neuen Titel zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis, mithin zu günstigeren Vorzugsbedingungen, erwerben konnten. Dies stellt wirtschaftlich eine Bereicherung dar (vgl. E. 4.2.1 vorstehend).