für die Ausnahme bei Wechsel der Bewertungsmethode vgl. Zweifel, a.a.O., Art. 17b N 7). Weil die Mitarbeiteraktien nach der Besteuerung zum Privatvermögen des Eigentümers gehören, bleiben sowohl Wertsteigerungen als auch Wertminderungen auf Mitarbeiteraktien, die nach diesem Zeitpunkt eintreten (ob beim Halten der Aktien oder bei einer späteren Veräusserung) ohne Einfluss auf den Vermögenswert im Zeitpunkt der Emittierung der Mitarbeiteraktien.